Band 45: Eintrag vom  25. November 1841 (Nr. 132)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Der Stadtrath vollzog heute den Verwendungs- Plan für die Communal-Wegebau-Arbeiten des Jahres 1842.

Nach Maaßgabe der Beschließung vom 14. April 1840 sind die Wegebau-Mittel nicht in Hand-und Spanndiensten aufgenommen, sondern überall in Gel- de veranschlagt.

Überhaupt sind 2075 Thaler zur Verwendung bestimmt wovon ein Betrag von 540 Thalern durch Umlage mit der Communal Steuer aufgebraucht, und eine Summe von 1535 Thalern aus den gewöhnlichen Mitteln der Stadt- Casse disponibel gestellt werden soll.

Beide Summen sollen in den städtischen Etat pro 1842 aufgenommen werden.

Actum ut Supra