Eintrag 6715. April 1818Nach geschehener Vorlesung der Landräthlichen
Verfügung vom 13. April dieses Jahresin Betreff der
Servis-Zuschüsse für die Herren Offiziere und
Feldwebel des hier in Garnison stehenden
Stammes des zweiten Düsseldorfer Landwehr
Regiments ist der Stadrath der einstimmigen
Meinung, daß denselben, die in der hohen Re-
gierungs-Verfügung vom 12. Januar bewilligten
Zuschüsse wenn eine Aufbringung derselben
durch den Regiments-Bezirk nicht statthaben
könne, für jetzt aus der Städtischen Casse besser
auszuzalen wären, als ihnen Natural Quartier
verabreichen zu wollen. Möchten aber in Folge der
Zeit solche Umstände eintreten, daß das Gegenteil von
der Stadt gewünscht würde, so behält der StadtRath
sich die Bestimmung darüber vor. Worüber gegenwärtiges Protokoll
aufgenommen und unterschrieben wurde zu...