• Eintrag 6615. April 1818Dem auf die Landräthliche Verfügung vom 7. April courant heute versammelten Stadtrathe trug der Bürgermeister vor, ob es bei der bevorstehenden Ver- pachtung der Gemeinde-Jagd nicht wünschenswerth erschiene, die Gemeinde-Jagd in mehrere Distrikte in Pacht auszusetzen. Dieser Vorschlag fand in jeder Hinsicht Beifall indem dadurch eines Teils das Vergnügen der Jagd Lieb- haber befördert würde, und fürs andere auch ein größe- res Pacht Quantum zum Vorteil der Gemeinde Casse zu erwarten stände. Am angemessensten glaubt der Stadtrath den ganzen Distrikt in folgende fünf Teile einzuteilen. Der erste soll begreifen alle zwischen Rheinthor und Hammthor gelegenen zur Bür- germeisterei Neuss gehörigen Grundstücke. Die Gränze bildet rechts der Erftfluß, links der Canal bis an die Brücke worüber der Weg nach Büttgen und Glehn führt die Scheidung macht der Weg vom Hamthore bis an den Canal. Der zweite Teil begreift alle zwischen dem Hammthor und der Aachener Straße wie sie neu angelegt werden wird gelegenen Grundstücke Die Limite bildet der vom Hammthor ausgehende Weg nach Büttgen bis an den Canal, die jenseits des Canals gelegenen Grundstücke bis an die Aachener Straße gehören dazu ebenfalls. Der dritte Distrikt begreift die zwischen der Aachener Landstraße und dem Erftflussegelegenen Grundstücke. Der vierte Distrikt die Grundstücke zwischen dem Erftflusse, der Coelner Straßebis an den Canal, und zwischen dem Canal welcher nach Grimlinghausen führt. Der fünfte Districkt endlich begreift die ganze Wiese vom Canal bis an den Erftfluß in sich. Es wird hierbei bemerkt, daß die äußerste Grenze welche auf andere Gemeinden ausläuft so angenommen wird, wie sie in der neuen Cadastral Vermessung bestimmt ist. Neuß wie vor Folgen die Unterschriften...