Eintrag 6615. April 1818Dem auf die Landräthliche Verfügung vom 7.
April courant heute versammelten Stadtrathe trug der
Bürgermeister vor, ob es bei der bevorstehenden Ver-
pachtung der Gemeinde-Jagd nicht wünschenswerth
erschiene, die Gemeinde-Jagd in mehrere Distrikte
in Pacht auszusetzen. Dieser Vorschlag fand in jeder Hinsicht Beifall
indem dadurch eines Teils das Vergnügen der Jagd Lieb-
haber befördert würde, und fürs andere auch ein größe-
res Pacht Quantum zum Vorteil der Gemeinde
Casse zu erwarten stände. Am angemessensten glaubt der Stadtrath den
ganzen Distrikt in folgende fünf Teile einzuteilen. Der erste soll begreifen alle
zwischen
Rheinthor und Hammthor gelegenen zur Bür-
germeisterei Neuss gehörigen Grundstücke. Die
Gränze bildet rechts der Erftfluß, links
der Canal bis an die Brücke worüber der Weg
nach Büttgen und Glehn führt die Scheidung
macht der Weg vom Hamthore bis an den
Canal. Der zweite Teil begreift alle zwischen dem
Hammthor und der Aachener Straße wie
sie neu angelegt werden wird gelegenen Grundstücke
Die Limite bildet der vom Hammthor ausgehende
Weg nach Büttgen bis an den Canal, die jenseits
des Canals gelegenen Grundstücke bis an die
Aachener Straße gehören dazu ebenfalls. Der dritte Distrikt begreift die zwischen
der Aachener Landstraße und dem Erftflussegelegenen Grundstücke.
Der vierte Distrikt die Grundstücke
zwischen dem Erftflusse, der Coelner Straßebis an den Canal, und zwischen dem Canal
welcher nach Grimlinghausen führt. Der fünfte Districkt endlich begreift
die ganze Wiese vom Canal bis an den
Erftfluß in sich. Es wird hierbei bemerkt, daß die äußerste Grenze
welche auf andere Gemeinden ausläuft so
angenommen wird, wie sie in der neuen
Cadastral Vermessung bestimmt ist. Neuß wie vor Folgen die Unterschriften...