Eintrag 6511. April 1818Der Stadtrath versammelt, um sich auf
den Antrag des Herrn Bürgermeisters um
sich zu berathen, ob die der Gemeinde gehörigen
öde liegenden Plätze zu verpachten wären, ist
nach Einsicht der von den dazu benannten Deputirten
Verbalprozessen, worinn es heißt, daß ver-
schiedene Plätze als die Lache vorm Hammthor,jene vorm Oberthor, sowohl die große
als die
kleine Lache und auch ein Theil der Schaafsweidenabzupfählen und die Gränzen zu berichtigen
um sie verpachten zu können einstimmig der Meinung daß diese obgemeldten Grundstücke
ersterer
Tage verpachtet werden sollen, um durch diese eingehen-
den Pachtgelder die von der Gemeinde abzutragende Grund-
steuer so weit solche hinreichen bestreiten zu mögen....