• Eintrag 6511. April 1818Der Stadtrath versammelt, um sich auf den Antrag des Herrn Bürgermeisters um sich zu berathen, ob die der Gemeinde gehörigen öde liegenden Plätze zu verpachten wären, ist nach Einsicht der von den dazu benannten Deputirten Verbalprozessen, worinn es heißt, daß ver- schiedene Plätze als die Lache vorm Hammthor,jene vorm Oberthor, sowohl die große als die kleine Lache und auch ein Theil der Schaafsweidenabzupfählen und die Gränzen zu berichtigen um sie verpachten zu können einstimmig der Meinung daß diese obgemeldten Grundstücke ersterer Tage verpachtet werden sollen, um durch diese eingehen- den Pachtgelder die von der Gemeinde abzutragende Grund- steuer so weit solche hinreichen bestreiten zu mögen....