Eintrag 5829. Dezember 1817Der Stadtrath von Neuß auf höhere
Genehmigung versammelt, um sein Gutachten darüber
zu geben, welchen den Isräelitischen Handelsleutein Folge des Dekrets vom 17. März
1808, das Patent
zu bewilligen und welchem es zu verweigern
wäre, ist der Meinung, daß den hier wohnen-
den Jüdischen Handelsleuten, Jonas Wihl, Samuel
Pollitz, Philipp Stern, Samuel Frank, David Vaseri
Grosmann, da denselben nicht erwiesen werden
könne, sich dem Wucher oder neuer uner-
laubten Schacherei ergeben zu haben, die
Patente zu bewilligen wären, insofern das
Consistorium ihnen ebenfalls das erforderliche Rechtschaffenheits Zeugnis erteilte,
daß indessen dem
Handels Mann Bernard Heimann, das Patent
in hiesiger Stadt, aus der Ursache einstweilen zu versagen
wäre, weil derselbe erst seit dem 18. October dieses Jahres hierher
gezogen, und der Stadtrath daher sich nicht überzeugen
könnte, ob und in wie weit derselbe keinen uner-
laubten Handel treibe....