• Eintrag 5829. Dezember 1817Der Stadtrath von Neuß auf höhere Genehmigung versammelt, um sein Gutachten darüber zu geben, welchen den Isräelitischen Handelsleutein Folge des Dekrets vom 17. März 1808, das Patent zu bewilligen und welchem es zu verweigern wäre, ist der Meinung, daß den hier wohnen- den Jüdischen Handelsleuten, Jonas Wihl, Samuel Pollitz, Philipp Stern, Samuel Frank, David Vaseri Grosmann, da denselben nicht erwiesen werden könne, sich dem Wucher oder neuer uner- laubten Schacherei ergeben zu haben, die Patente zu bewilligen wären, insofern das Consistorium ihnen ebenfalls das erforderliche Rechtschaffenheits Zeugnis erteilte, daß indessen dem Handels Mann Bernard Heimann, das Patent in hiesiger Stadt, aus der Ursache einstweilen zu versagen wäre, weil derselbe erst seit dem 18. October dieses Jahres hierher gezogen, und der Stadtrath daher sich nicht überzeugen könnte, ob und in wie weit derselbe keinen uner- laubten Handel treibe....