Eintrag 574. Dezember 1817In der heutigen Versammlung des Stadtrathes wurde
die Verfügung des HochlöblichenLandrath von Bolschwingvom 26. November courantdie
verlangten Zuschüssen zu
den Servis Sätzen der hier garnisonirenden Offiziereund Feldwebel der Landwehr betreffend
vorgelesen. Der Stadtrath ist der Meinung, daß die
Servis Sätze für die Städte zweiter Klasse, welche
hier liquidirt werden, zwar nicht hinreichend seyen,
den Servis Berechtigten in der hiesigen Stadt die
betreffenden Quartier Bedürfnisse nebst Heit-
zung und Beleuchtung zu verschaffen, daß dies
aber doch geschehen könne, wenn dieselben
so viel Servis bezögen, als in den Städten
erster Klasse ausgeworfen ist. Den Offizieren, so wie auch den Feldwebeln
und dem im gleichen Range stehenden Wachtmeisterwäre daher nach dem dafür Halten des
Stadt-
Rathes derjenige Zuschuß zu bewilligen, den...