• Eintrag 574. Dezember 1817In der heutigen Versammlung des Stadtrathes wurde die Verfügung des HochlöblichenLandrath von Bolschwingvom 26. November courantdie verlangten Zuschüssen zu den Servis Sätzen der hier garnisonirenden Offiziereund Feldwebel der Landwehr betreffend vorgelesen. Der Stadtrath ist der Meinung, daß die Servis Sätze für die Städte zweiter Klasse, welche hier liquidirt werden, zwar nicht hinreichend seyen, den Servis Berechtigten in der hiesigen Stadt die betreffenden Quartier Bedürfnisse nebst Heit- zung und Beleuchtung zu verschaffen, daß dies aber doch geschehen könne, wenn dieselben so viel Servis bezögen, als in den Städten erster Klasse ausgeworfen ist. Den Offizieren, so wie auch den Feldwebeln und dem im gleichen Range stehenden Wachtmeisterwäre daher nach dem dafür Halten des Stadt- Rathes derjenige Zuschuß zu bewilligen, den...