Eintrag 4910. Februar 1817Dem heute, mit der Genehmigung der königlichenHochlöblichen Regierung de dato Düsseldorf
anno posteriorezu einer außerordentlichen Sizung zusammengetretenen
Stadtrath wurde die Vorstellung der Erben Meyer zu Pa-derborn vom 22. November vorigen
Jahres und die
darauf erfolgte Verfügung des Königlichen Regierung
durch den Bürgermeister zur Einsicht, und Beratung
vorgelegt. Der Stadtrath giebt hierauf die Erklärung, daß er
unbekannt mit dem alten Münzfuße, sich nicht darüber
einlassen kann, aber mit den Erben Meyern ein-
gesandten, durch den Münzrath und Münzmeister Bunsen zu
Frankfurt aufgestellten Berechnung, seine Richtig-
keit habe oder nicht, daß aber nach seinem Dafür Halten
die beiden Erbrennten, von 200 Goldgülden jede keinen
größere Werth als 420, hiesige Reichsthaler
haben könne, indem dafür mich den abschriftlichen
anliegenden Quittungen nie mehr, denn 16 Reichthaler 48 Stüber
oder 80 Albus, oder 56 Gulden cölnischen Interessen
zu 4 Prozent bezahlt worden seyen welche 56
Gulden cölnisch mit den 16 Reichthaler 48 Stüber oder 80 Albus einen
und denselben Gehalt hätten. Geschehen Neuß wie vor....