Eintrag 4630. September 1816Nachdem der Bürgermeister dem heute versam-
melten Stadtrath, die durch den Landräthlichen
Herrn Commissarius erhaltene hohe Regier-
ungs-Verfügung vom 9. September dieses Jahresmitgetheilt hatte, gab der Stadtrath
folgende
Erklärung: Die Ausbezalung der Gemeinde Schulden aus
den Kaufgeldern der unter französischer
Herrschaft veräußerten Gemeinde Güter
geschah auf die Autorisation des vormaligen
Gouvernements Commissariats im Roer-
Departement vom 30. November 1815. wie
es das anliegende Rescript des Kreis Directors
von Crefeld ausweiset. Die Schulden wurden im Jahr 1808 von dem hierzu ernannten Commissaire
Herr Reuter unter Zuziehung des Stadt-
rathes umd der Notablen liquidirt,
und diese Liquidation von dem damaligen
Unterpräfecten und Präfecten genehmigt.
In dem diesjährigen Büdjet sind zur Ver-
wendung der von den verkauften Ge-
meinde Güter herrührenden baaren
Reste geeignete Vorschläge gemacht
worden. Allgemein wird es gewünscht
diese Reste hier in Neuß zu behalten und
machen sich der Bürgermeister und
Stadtrath hiermit für die vorhandenen
Summen solidarisch als öffentliche De-
positarien verantwortlich Ueber die vorstehende Erklärung wurde
das gegenwärtige Protokoll aufgenommen und
unterschrieben....