• Eintrag 4630. September 1816Nachdem der Bürgermeister dem heute versam- melten Stadtrath, die durch den Landräthlichen Herrn Commissarius erhaltene hohe Regier- ungs-Verfügung vom 9. September dieses Jahresmitgetheilt hatte, gab der Stadtrath folgende Erklärung: Die Ausbezalung der Gemeinde Schulden aus den Kaufgeldern der unter französischer Herrschaft veräußerten Gemeinde Güter geschah auf die Autorisation des vormaligen Gouvernements Commissariats im Roer- Departement vom 30. November 1815. wie es das anliegende Rescript des Kreis Directors von Crefeld ausweiset. Die Schulden wurden im Jahr 1808 von dem hierzu ernannten Commissaire Herr Reuter unter Zuziehung des Stadt- rathes umd der Notablen liquidirt, und diese Liquidation von dem damaligen Unterpräfecten und Präfecten genehmigt. In dem diesjährigen Büdjet sind zur Ver- wendung der von den verkauften Ge- meinde Güter herrührenden baaren Reste geeignete Vorschläge gemacht worden. Allgemein wird es gewünscht diese Reste hier in Neuß zu behalten und machen sich der Bürgermeister und Stadtrath hiermit für die vorhandenen Summen solidarisch als öffentliche De- positarien verantwortlich Ueber die vorstehende Erklärung wurde das gegenwärtige Protokoll aufgenommen und unterschrieben....