Eintrag 4530. September 1816Bei der heutigen Versammlung legte der
Bürgermeister dem StadtRath eine
Vorstellung des ehemaligen SteuereinnehmersBerchem vor, worinn derselbe darauf an-
trägt, von der Zalung der ihm laut Liqui-
dations Protokoll vom 10. Februar 1808zu Last gelegten 465 francs 56 Centimes befreit
zu bleiben,
oder, im Falle er hierzu angehalten werden
möchte, um einen 5Jährigen Termin zur Abtra-
gung jener Summe bittet. Nachdem der Stadtrath von der Vorstellung
Einsicht genommen, und der Bürgermeister eröffnet
hatte, daß der Reclamant sich früher bereits dieses
Gegenstandes wegen an die Landrathliche
Behörde gewendet hätte, von dieser aber
abgewiesen worden wäre erklärte der Ge-
meinde-Rath folgendes: Reclamant kann keineswegs von der Za-
lungsVerbindlichkeit frei gesprochen werde,
vielmehr muß es bei der Verfügung
der landrathlichen Behörde sein Bewenden
halten. Da derselbe FamilienVater ist,
mehrere Kinder hat und es ihm schwer fallen
würde, die Zalung auf einmal zu leisten, so
wird die begehrte 5jährige Frist in der Art bewilligt, daß er am ersten Dezember 1817hundert
Francs und so successive bis gegen Ende des
5ten Jahres 65 Francs 56 zu entrichten habe.
Hierüber wurde gegenwärtiges Protokoll
aufgenommen und unterschrieben....