Eintrag 8321. Dezember 1818Durch die beiden Landräthlichen Verfügungen vom 24. Novemberund 13. December dieses
war dem Bürgermeister aufgetragen
den wirklichen Bestand der Städtischen Casse,
nach Abzug der im künftigen Jahr vorkommende Bauten anzugeben, und über dessen Verzeichnungs-Art
sodann gutachtlich zu berichten. Um bei einem so wichtigen Gegenstande sich keine
einseitige Handlung zu erlauben trug der Bürger.
meister denselben dem Stadtrathe bei Gelegenheit
vor, als dieser zur Prüfung der Städtischen Rechnung
von 1817 in seinen gewöhnlichen Sitzungen versammelt war. Aus dem von dem Bürgermeister
vorgelegten spe-
ziellen Verzeichnisse geht hervor daß der Cassen-
Bestand die im künftigen Jahre vorkommenden
Bau-Ausgaben um die entständigen Schulden abge-
zogen, gegen 4300 Reichthaler betragen wird. Der Stadtrath wäre der unmasgeblichen
Meinung
daß diese Summe nicht zinsbar gemacht, sondern zu
einer Anlage verwendet werden möge, welche für
die Stadt Neuß und ihre künftige Wohlfart von
dem höchsten Interesse ist. Er meint dadurch nämlich die Schiffbarmachung der
Erftflusses von seiner Mündung bis an das hiesige
Rheinthor, und die damit in Verbindung stehende
Anlage einer Schleuse, ein Werk das schon im Jahr
1787 mit kurfürstlicher Genehmigung unternommen
werden sollte, dessen Ausführung aber zuerst einige
Zwistigkeiten wegen Verschiedenheit der Territorial
Besitzungen an beiden Ufern nachher die ausge-
brochenen KriegsUnruhen und der Mangel an
Fonds im Wege gestanden habe. Vielfach und wichtig sind die Vorteile welche der Stadt
durch die
Verwirklichung dieses Projektes erwachten würden. Der Handel welcher schon jetzt eines
blühenden Flors
sich erfreut würde noch mehr aufleben, die Gewerbe würden
gefördert und selbst dem Taglöhner reichere Arbeits-Quellen
dadurch eröfnet werden. Die ganze Stadt gewäne also durch die Anlage und
ihr Einfluß würde sich in kurzer Zeit wohlthätig in allen
Ständen fühlen lassen. So groß und bedeutend aber auf der einen Seite die Vorteile
sind so wenig darf sich der Stadtrath auf der anderen verhelen,
daß diese Arbeit nur mit einem großen Kosten-Aufwande
zu Stande gebracht werden kann. Überzeugt daß der reine Cassen-Bestand zur Bestreitung
der Ausgaben allein hinreichend nicht seyn wird, würde er,
falls die Ausführungen an höherm Orte genehmigt werden dürfte,
dazu den Gebrauch der von Frankreich reclamirten, und
hoffentlich nun bald eingefunden Gelder unvorgreiflich
in Vorschlag bringen. Einer vorgesetzten hohen Regierung legt der
Stadtrath diesen seinen Beschluß in dem Vertrauen vor,
daß Hochdieselbe eine solchartige Verwendung der
Städtischen Gelder gewiß billigen, und ihre Genehmigung
zu dem vorhabenden Werke um so weniger versagen
werde, als davon eines Teils so wesentliche Vor-
teile für die ganze Stadt mit Gewißheit zu er-
warten sind und anderntheils behaupten kann, daß er wohl keinem einzigen Bürger gebe,
der nicht
die vorgeschlagene Arbeit gerne auf Städtischen Kosten
ausgeführt sähe. Damit aber die Gelder welche,
auf diese Art aus der Städtischen Casse ausgegeben
werden können, nicht verlohren gehen, würde
bei vollendeter Anlage von einem jedem Schiffe
nach einem durch den Stadtrath vorzuschlagenden und
von der Königlichen hohen Regierung zu genehmigenden
Tarife, eine Auflage gefordert, und so die verbrauchte
Summe gleichfalls doch rentbar gemacht wer=
den. Schlieslich ersucht der Stadtrath den Bürgermeister
bei erfolgender Genehmigung, Plan und Kosten-
Anschlag durch einen geschickten Techniker entwerfen
zu lassen und alles zu thun, was zu schnellerer Vollen-
dung der mehr gedachten Anlage nur beitragen kann. So geschehen, zu Neuß im Stadtrath,
Tag, Monat
und Jahr wie oben. Folgen obengenannten Unterschriften....