Eintrag 8217. Oktober 1818Auf die nähere Verfügung der Königlichen Hochlöblichen
Regierung vom 10. August dieses courant hatten sich die beiden
RothgärberAnton Hüsgen und Joseph Wieler sich ver.
bindlich gemacht, statt der neulich für die von ihnen
benutzten Plätze, gebotene Erbpacht von eilf francs
nunmehr an Erwerbe.Geld einhundert zwanzig
francs an Laudemial Gebühren bei Veräußerungen
sechs francs, sodann jährlich noch neun francs an die Städtichen Casse jeder zu entrichten
hat. Der Stadtrath war heute in der neben bemerkten Anzahl
versammelt, um sein Gutachten über dies Anerbieten
zu geben. Der reine Ertrag der Plätze kann als Gartenland den
Betrag von neun Francs nicht übersteigen, weshalb der Stadt=
rath der Meinung ist, daß das Anerbieten wohl annehmbar,
und den Bittstellern die Plätze dagegen in Erbpacht zu
erteilen seyen und die Königliche Hochlöbliche Regierung bittet,
dies hochgefällig genehmigen zu wollen. Neuß wie vor Folgen die Unterschriften....