Eintrag 7128. April 1818Dem heute versammelten Stadtrath legte der
Bürgermeister ein Schreiben vom Herrn Landrathe von
Bolschwing, der diese Versammlung anordnete,
vor, welches dahin abzweckte die Meinung des
Stadtrathen zu vernehmen, ob, im Fall bei der
morgen statt findenden Verpachtung der Neußer
Gemeinde-Jagd ein fremder das letzte Gebot
abgeben sollte, nicht ein in der hiesigen Gemeinde
Begüteter den Vorzug haben, und für den
angebotenen Preiß die Jagd erhalten sollte. Der Stadtrath in Rücksicht daß die hiesig
Begüterten
von diesen Gütern Steuer und sonstige Lasten abzu-
tragen hätten, glaubt es auch der Billigkeit angemessen
zu seyn, daß solche auch die davon allenfalls gutstehende
Vorteile zu geniessen haben. Es scheint ihm daher
sehr zweckmäßig zu seyn, daß kein Fremder zum
Gebot zugelassen werde. Sollte dieß aber nicht zu
verhindern seyn so geht doch wenigstens einstimmig
die Meinung dahin, daß ein hiesig eingesessener
in das letzte Gebot eines Fremden eintreten
dürfe. Neuss wie oben Folgen die Unterschriften....