Eintrag 7028. April 1818Dem heute mit Genehmigung des Herrn Land-
raths von Bolschwing versammelten Stadtrathe
wurde dessen Verfügung vom 14. April dieses Jahresdie Verzährungs-Kosten des gewesenen
Marsch-
Commissair von Bornheim betreffend vorge-
legt. Bei den vorliegenden Umständen mag der
Stadtrath es geschehen lassen, daß die desfallsigen
Rechnungen des Gastwirth Zimmermann,
wovon die eine, welche schon früher durch die Stadt vorschußweise abgemacht wurde,
ein
und neunzig francs, fünf und vierzig Centimen,
die andere zwei hundert zwei und zwanzig francs
fünf und sechszig Centimen beträgt, aus der
Städtischen Casse bewilligt werden mögen. Urkund wessen, das gegenwärtige Protokoll
aufgestellt und von dem Stadtrath unter-
schrieben wurde....