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  • Eintrag 6915. April 1818Nachdem die Verzeichnisse über die Rückstände der auf der Gemeinde Neuß haftende alten Schuld, der neuen Schuld und der Grund-Rente von den Jahren 1814, 1815, 1816, und 1817, der Bestimmung, einer Hochlöblichen Königlichen Regierung gemäß, aufgestellt worden waren so wurden dieselben heute dem Stadtrathe vorgelegt. Nach vorgenommenen genauen Untersuchung fand der Stadtrath die Verzeichnisse in allen Teilen richtig, und derselbe bittet Eine Hochlöbliche KöniglicheRegierung nicht nur die Auszahlung der Rückstände aus den vorbesagten vier Jahren, sondern auch der früheren Jahre, sobald es geschehen kann, hoch- geneigtens verfügen zu wollen, da die Creditoren sehr auf Befriedigung dringen. Folgen die Unterschriften. Neuß wie vor...