Eintrag 6915. April 1818Nachdem die Verzeichnisse über die Rückstände der
auf der Gemeinde Neuß haftende alten Schuld, der neuen
Schuld und der Grund-Rente von den Jahren 1814, 1815, 1816, und 1817, der Bestimmung,
einer Hochlöblichen Königlichen
Regierung gemäß, aufgestellt worden waren so
wurden dieselben heute dem Stadtrathe vorgelegt.
Nach vorgenommenen genauen Untersuchung
fand der Stadtrath die Verzeichnisse in allen Teilen
richtig, und derselbe bittet Eine Hochlöbliche KöniglicheRegierung nicht nur die Auszahlung
der Rückstände
aus den vorbesagten vier Jahren, sondern auch
der früheren Jahre, sobald es geschehen kann, hoch-
geneigtens verfügen zu wollen, da die Creditoren
sehr auf Befriedigung dringen. Folgen die Unterschriften.
Neuß wie vor...