Band 40: Eintrag vom  1. April 1815 (Nr. 19)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

wird beschloßen, daß den aus französischen Diensten Rück- gekehrten welche in [Clage?] zum Militär Dienst von neuem wieder bestimmt werden, und keine Unter- stüzung von ihrer Familie haben, zur Anschaffung einiges Nothwendigkeiten jedem eine Zulage von 20 francs gemacht werden soll.

Auf die vom Bürgermeister gemachte Vorstellung, daß er nach mündlich getroffener Verabredung mit dem Herrn Kreis Director den Stadtrath habe zusammen berufen lassen, dessen Gutachten zu vernehmen, ob er es nicht billig fände, daß den aus ehemahlig-französichen Mili- tair Diensten rückgekehrten Individuen, welche von neuem wieder zum Militair Dienst aufgefordert sind, und von Seiten ihrer Familie auf keine Unterstüzung zur anschaffung einiger Nothwendigkeiten rechnen können, aus der städtischen Kassa eine kleine Reisegeld aus Zulage an Geld geworfen gemacht würde, so ware derselbe in so weit einstimmig, daß den- jenigen, welche aus der unbe- mittelten Klasse das Loos treffen würde, unter den tapfern Vaterlandes Vertheidigern

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aufgenommen zu werden, in Rücksicht ihres ruhig- und fried- fertigen Betragens während ge- genwärtig - kritischem Zeitpunkt aus dem städtischen Einkünften jedem der Betrag von zwanzig francs ausbezahlt werden sollte, und haben nach geschehener Vor- lesung auf dem Original unter- zeichnet.