Eintrag 16419. August 1793 Sind die von denen Vorsteher über die Rent-
kammer Jahrsrechnung 1791 übergebene
Gravamina vorgenommen, und darauf die
Resolutiones erteilt worden. Hochedelgebohren Die Gemeinheitsfreunde reproduciren
die
ihnen ab revidendumzur Revision zugestelte Hauptrent-
kammerrechnung de anno 1791 fleißig revidirt-
und examinirtermaßen obruck wieder-
hohlen und stellen über die von H. Bürgermeister
Holter folgende Gravamina. Gravamina1.
Man findet nicht in der Rechnung
daß der Brandwein, so von
anderen Örter in die Stadt
eingeführt wird, accißAkzise = indirekte Steuer ein-
getragen habe, wodoch viele resolutionesad 1.
Denen Stadtpförtneren soll
aufgegeben werden alle ein-
kommende auswendige Karren
fleißig zu visitiren, und
den einkommenden Fremden Gravamina[Forts. vorher. Seite rechte Spalte] Bürger den
Brandwein von
Crevelt und von anderen um-
liegenden Örter bekommen,
als nämlich der Henrich Mom ,
welcher schier alle Monat eine
Karr Brandwein von Creveltbekomt, wo doch jede ahmAhm = Ohm / Hohlmaß ca. 150l 1
Rth. Acciß zahlen muß, und
obig gemelter zahlt keinen
eintzigen Heller Acciß welches
denen städtischen Brandwein
stöcheren, die vom Brandwein
stochen ihre Acciß abführen
müßen, zum höchsten Nach-
teil ist, und welche der Stadt
von jeder ahm Brandwein un-
gefehr ein 1/2 Malter eintragen .
resolutiones[Fort.vorh.Seite linke Spalte] Brandwein an die Stadtwaaganzumelden, damit
darob die
Acciß nicht verschlagen werde .
In Betref des Henrich Mom,
da ist derselbe, wie übrige Krä -
mern der Acciß halber ac-
cordirt gewesen, wie die Rech-
nung nachweiset .
[Gravamina] 2.
Vom 4ten April 1791 sind denen
Arbeitsleuten Hofman,Ur-
dingen, Wirichs pro Tag 18 Stüberauszahlt, vom 11ten dito bis
16ten dito 15 Stüber, nun be
gehrt die Gemeinde zu wißen,
weswegen obigen pro Tag 18 Stuberdie andere aber 15 Stüber sind
bezahlt worden . [Resolutiones] ad 2 .
Der BauinspectorHermkessoll hierüber vernommen
werden . [Gravamina] 3.
Dem 3ten May 1791 sind dem
Caspar Hermkes mit Genehmigung
und auf Befehl deren KurfürstlichenHerrenCommissarien laut Rechnung
zahlt 53 Rth. welche von dem
Magistrat nicht für gut erkent [Fortsetzung ist nächste Seite] [Resolutiones] ad 3
.
Weil die Kurfürstliche Herren
Commissarien diese Rechnung
für gut befunden, so hat
der Stadtrath die Unterschrift
für unnötig erachtet . Gravamina[Fortsetzung vorh. Seite rechte Spalte] noch unterschrieben,
selbes
können wir nicht als Gemeinds
freunde passiren laßen .
[Gravamina] 4 .
Bei Reinigung des Erft
flußes sind dem Stadtdienerund Wachtmeister für die
Aufsicht pro Tag 20 Stüber zugelegt
worden, dem Hermkes aber
pro Tag für seine Aufsicht 40
Stüber, nun begehrt die Gemeinde
zu wißen, warum ihme pro Tag
40 Stüber, und den anderen 20
Stüber auszahlen thunn . Resolutionesad. 4 .
Der BauinspectorHermkeshat hiebei ein Mehreres zu
beobachten, als die beide
andere, weil derselb
täglich alle Arbeitsleuteaufzuschreiben, und nach
geendigter Arbeit darüber
förmlich Rechnung aufzu-
stellen hat, und drum sind
demselben täglich 40 Stüberzugelegt worden [Gravamina] 5 .
Dem Hermkes sind wegen
Inspection deren Landstraßenbezahlt 25 Rth. ohne Bewilli-
gung des Raths, welches die
Gemeinde gantz und gar nicht
zugeben kan noch will . [Resolutiones] ad 5 .
Dem Hermkes sind vom
Stadtrath für seine Inspect-
tion deren Landstraßen
und hierunter habende
besondere Mühe die 25 Rth.
zugelegt worden . [Gravamina] 6 .
Herr Bürgermeister Holter und Brewerhaben sich jedweden 50 Rth.
zugelegt, solches müßen sie
schriftlich anzeigen, ob selbes
ihnen von den HerrenCommissarienan Gehalt ist zugelegt worden,
alsdan müßen sie es anführen
in der Ausgab deren Gehälteren . [Resolutiones] ad 6 .
Die vom Landesherren
jedem deren beiden zu-
gelegte 50 Rth. sollen künf-
tig unter die Gehälter
gesetzet werden . Gravamina7
Caspar Hermkes Debet von dem
städtischen Hauß termino Martini
1791 24 Rth. welche H. Bürgermeister
Holter von dem Bürgermeister Wüllenwe-
ber zu empfangen hat, ist
nicht bezahlt, auch findet sich
nicht in restantiis . Resolutionesad 7 .
Auf recommendation deren
Kuhrfürstlichen Commissarienist dem Hermkes freie
Wohnung in dem bewohnenden
Stadthauß vom Magistrat
accordirt worden . [Gravamina] 8 .
Anton Joachim Debet laut
voriger Rechnung vom H.
Wüllenweber vom Hauß aufm
Kirchhof in Pfacht 16 Rth.
im Empfang vom H. Bürgermeister Holterbefindet sich bezahlt zu haben
14 Rth.r . [Resolutiones] ad 8.
ad Supplicam des Ant. Joachim
ist der Pfachtschilling aus
angeführten erheblichen
Umständen auf 14 Rth. vom
Stadtrath reducirt worden . [Gravamina] 9 .
Vorig Jahr ist im Rath decretirt
worden, daß die 2 Morgen Land
im Neußer Broch, so der H.
RentmeisterHolter dem Peter
Mayer für 1 Rth. verpfachtet,
selbige solten diesen Herbst
mit Eichelen besähet werden,
solches müßte ja anjetzo mit
allem Fleiß besorget werden . [Resolutiones] ad 9 .
Magistratus beziehet sich
diesfals auf die Antwort
des ersten vorigjährigen
gravamen . [Gravamina] 10
Die Gemeinde kan gar nicht
zugeben, daß dem Hermkesmit 50 Rth. Gehalt, nebst dem [Fortsetzung nächste Seite]
[Resolutiones] ad 10
weil vom ggst angeordneter
Commission selbst anerkent
worden, daß das Gehalt des
Hermkes von 50 Rth. seiner[Fortsetzung nächste Seite] [Fortsetzung von Gravamina 10.]
von dem Magistrat noch
50 Rth. zugelegt worden,
hierauf berufen wir uns
auf die g[nädi]gste Kurfürstliche Ver-
ordnung, wo nur denen
Baucommissarien an Gehalt
100 Rth. zugelegt, und von
keinem Hermkes als Unter
baucommissarius gemeldet
wird, und wenn Magistrat
solches Gehalt nicht einziehen
will, so sind wir desfals
genötiget uns des Endes
Höheren Orts zu melden und
zu beschweren .
[Fortsetzung von Resolutiones ad 10.]
vielfältiger Mühe nicht ange-
meßen wäre, so ist Magistratus
dadurch bewogen worden, dem-
selben noch 50 Rth. zuzule-
gen
[Gravamina] 11.
Die Gemeinde begehrt, daß H.
BurgermeisterHolter seine Rech-
nung zur gehöriger Zeit näm-
lich vor LætareTotensonntag übergeben
thut, imgleichen auch von
Monath zu Monath die Mühlen
tabellen und Briefger bei
der Rechnung beibringen
mögte . [Resolutiones] ad 11 .
Weil verschiedene Pfachschillinge
nämlich vom jeden Zoll, Brücken-
geld und sonsten auf dem 1ten
April verfallen, so hat Ma-
gistratus für gut gefunden,
die Ablegung der Hauptrent-
kammer Rechnung auf dem
15ten dito zu bestimmen,
im übrigen liegen die Mühlen
tabellen alle vorrätig, und
würden die Vorsteher selbige
gesonnen haben, so wären
denenselben diese mit den
Mühlenbriefger extradirt
worden. Gravamina12
Die Gemeindsfreunde haben des-
wegen viel- und oftmalen Raths
gang begehret, daß der H. Bürgermeister
Holter und Dumont über das
Kornmagazin für die Burger-
schaft ihre Rechnung ablegen
sollen, aber bisheran noch
vergebens, so daß es noch von
einer Zeit zur anderer ver-
schoben worden ist, nun begehrt
die Gemeinde, daß einen Tag
darzu bestimt würde . Resolutionesad 12
Weil die Vorsteher den Em-
pfang über das Brod und Korn
magazin gehabt, so kan Ma-
gistratus geschehen laßen,
daß die Rechnung von ihnen
darüber abgestattet würde . [Gravamina] 13 .
Noch begehrt die Gemeinde, daß
die benante Baucommissarienunverzüglich die Rechnung
über das Mauren abbruchen,
wie auch des verkauften Traßalte Bezeichnung für Braunkohleund Tufsteinen zur Revision
übergeben mögten . [Resolutiones] ad 13
soll geschehen . [Gravamina] 14 .
Die Ziegelofensrechnung ist in
langen Jahren nicht abgemacht
worden, derowegen begehrt
die Gemeinde, daß die Rechnung
unverzüglich mögte abgethan
werden, und alsdan eine neue
und verbesserte Einrichtung
getroffen würde, von Jahr zu
Jahr, wie viel der Ziegeler [Fortsetzung nächste Seite] [Resolutiones] ad 14 .
Die Rechnungen ab den ver-
kauften Ziegelöfen sind ab-
gethan und recessirt, welche
auf dem Stadtarchiv vorrätig,
und denen Vorsteher auf ihr
Anstehen extradirt werden
können, übrigens soll für die
Zukunft über das Ziegelen
eine beßere Einrichtung
getroffen werden . [Fortsetzung Gravamina 14]
empfanget, die Scheine von Ver-
kauften Steinen einzubringen,
und wie viel Steine die Stadt
davon gebraucht hat .
[Gravamina] 15 .
Der Magistrat hat die Acciß
tarif einseitig auf Bonngeschickt, und alle accisen in
etwa vermindert, außerhalb
die Brauer acciß, nun findet
die Gemeinde, daß die Stadt
nunmehro so viele Einkünften
jährlich zu empfangen hat, daß
alle Accisen gantz aufgehoben
werden könten, welche der
Burgerschaft zu Last liegen,
außerhalb die fremde Waaren
die in die Stadt zum Feilen
Kauf gebragt werden . Resolutionesad 15
Die Kurfürtsliche g[nädi]gste Verord-
nung soll hierunter abge-
wartet werden . [Gravamina] 16 .
Es ist stadtkundig, daß dem Herrn
Kes 20 Faß Brandgeriß aus
dem städtischen sind gegeben
worden, worzu H. Rentmeister.und übrige Rathsgliedern
ohne Vorwißen deren Gemein-
heits Vorsteheren nicht thunn
können, doch wan eins mit
dem anderen berechnet wird [Resolutiones] ad 16
Diese 20 Faß Brandgeriß
hat der Hermkes auf sein
suppliciren als eine Zulag
vom Magistrat erhalten . [Fortsetzung nächste Seite] [Fortsetzung Resolutiones ad
16.] So hat er mehr Gehalt, als ein Baucommissarius,gemäß Kurfürstliche Verordnung
ist dem Hermkes
kein Gehalt ferner zugelegt worden.
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