Vormundere des abwesenden Wilh. Withof .
Auf rechtlichen Antrag deren beiden Jacob Massen und Henr. Withof dieser statt des verstorbenen Krichel als Vormunder des abwesenden Wilh. Withof ist decretirt worden, daß besagter Henr. Withof vorhero den Vormunder Eid ablegen, so dan sothaner Antrag denen Erbg[?] Frings communicirt werden soll, demnechst in puncto gebettenen decreti alienandi soll fernerer Bescheid ergehen .