Klöster sollen Einquartirungen tragen .
gleichfals leere Haüßer
auf befundene Notwendigkeit wurde vom Stadtrath beschloßen, daß die emigrite Klöster Regulier Herren, Clarißen und Stift fort Marienberg nach Verhältniß ihres Vermögens zu Tragung des Einquartirunglastes, wie auch die Eigenthümer deren leeren Häußer anzuweisen wären, indem die Stadt Neuss beständighin über ihre Kräften mit so vielen Truppen belegt wird, daß die Burgerschaft solche schwere Einquartirungen mit Hergebung Kost und Tranck zu tragen nicht vermögens seye .