Kontrackt über Vermahlung des Roggen für K. K. Armée .
Zu Beförderung und Nutzen des K.K. Dienstes erbietet der Stadtrath zu Neuss
[Nächste Seite]Die Vermahlung der Kaiserlichen Roggen früchten dergestalt zu übernehmen, daß
1. von jedem Sack ad 121 Pfund Köllnisch Gewicht 1 Pfund für Bestaubung abgehe .
2 Von jedem Sack ad 121 Pfund 7 1/2 Stüber statt des sonst in Natura abzulieferenden Molter zahlt werden .
3 Die nötige Handlanger von Seiten des K.K. Magazins angeschaft werden .
4 Der Kontrackt weiter nicht, als auf den laufenden Monath August fortwähren solle .
5 macht sich der Stadtrath anheischig täglich 300 Säck, auch nach Verhältniß des Winds ein mehreres zu vermahlen .
Der Stadt [eingefügt: rath] hoft, daß dieses Anerbieten um so mehr als billig angenommen werde, da bedungene Vermahlungsgelder auf den dermaligen Preiß des Roggens ihren Bezug haben, und noch darzu nur den 32ten Teil ausmacht, wo doch sonst selbst jeder hiesiger Burger 16ten Teil für die Vermahlung in Nature zurück laßen muß. Zur Urkund unsere Stadts schreiberen unterschrift. Neuss den 4ten August 1793 .