Band 38: Eintrag vom  18. Juni 1794 (Nr. 526)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Criminal ackten vor Vollstreckung des Todesurteil einzuschicken .

H. Burgermeister Aldenhofen legte auf ein heut eingegangenes ggstes Befehl vom 6ten dieses, nach welchem vor Vollstreckung eines erkanten Todesurteils, wie auch erkanter Tortur die Ackten mit den Entscheidungs gründen zur Kuhrfürstlichen Hofkantzlei eingeschickt werden sollen .