Reglement für den Wasenmeister
Das Reglement vom 12ten September 1766 für den Wasenmeister wurde verlesen, und dem Neuen zu seiner Nachachtung zu zustellen decretirt .
Reglement .1tens für eine Kuhe und Pferd abzuziehen -- 30 Stüber die Haut zurück 2 für ein Rindviehe . . . . . . . . . . .-- 20 " die Haut zurück 3 für ein Kalb und Geiß . . . . . . . . -- 15 " die Haut zurück 4 für ein mager Schwein . . . . . . . . -- 15 " für ein fettes . . . . . . . . . . . . . -- 30 " das Fett zurück 5 für Reinigung deren privéen P. Nacht . . . . . . . . . . . . . . . . . Rth. 2 .. Salvo jure angendi et Minnendi .