unterjährige Schefers und Caspars. betreffend .
Der von denen Vormunderen über die minterjährige Schefers und Caspars mit deren respectiven Vatter und Stiefvatter Henrich Caspars eingegangener Vergleichskontrackt deren demselben überlaßenen Gereide, welche nach Tod der Mutter vermög der Einkindschaft auf die Kinder verfallen, wird H. B|b]urgermeisteren zur Untersuchung recommendirt .