Band 38: Eintrag vom  9. Juni 1797 (Nr. 1166)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
[Nächste Seite]

Weißbrod gewicht

Wurde beschlossen, daß das Franzbrödgen zu 1 Stbr., im Gewicht zu 9 Loth, und der Weck von 1 Stbr., zu 9 Loth künftighin von den Bäckern gebacken, und demjenigen der das Weißbrod unter diesem Gewicht backen würde, die ganze Gebäcke weggenommen, und sonst noch gestraft werden solle .