Band 38: Eintrag vom  6. Mai 1797 (Nr. 1126)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

verbotener Schweidgang

Dem Hellersberg, und Leuchtenberg soll die Viehetrift auf die Nachmittagsweide, indem [Wort überschrieben] sie ihr Viehe auf die Schaaf- und Morgensweide treiben können. unter Straf der Pfandung verboten seyn