Wittib Remmertz Nicolaß Backes
auff suppliciren wittiben Wilhelm Remmertz und Nicolaßen Backes ihnen zu erlauben auß weinsaft und sommerfreuchten bran- denwein zu brennen, ist denenselben in gefolg churfürstlichen gnädigsten edicti solches abgeschlagen.
[Nächste Seite] 169