per kuhe 10 schilling
dan haben herren bürgermeister statthaltere magistratsherren und denen beruffenen gemeindtsfreunden ver- bragt, daß weilen die zeith heran kombt, daß das viehe auff die wießen außgetrieben werden solle, den donnerstag vor pfingsten die kuhe außgehen und von jeder mit ein- schließung des hüthgeldes 10 schillingen zahlt werden, die wieder aber biß darahn das broich vom waßer freij auff die ställe zu halten wären