Band 30: Eintrag vom  14. April 1739 (Nr. 417)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

frembde persohnen

auff geschehenes vor- und ahnbringen, daß ver- schiedene burgern alhier verdächtige persohnen ohne angeben beij denen burgermeisteren in- und häußlich auffnehmen, ist der bescheidt, daß vor erst der Joachim Schmitz dießerthalb mit einer behörender straff solle belegt werden.