Band 30: Eintrag vom  4. April 1739 (Nr. 402)

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Transkription

 

nagelschmidt gegen krämer ambt

die naagelschmidts sollen gleichfalß beij ihrem ambtsbrieff undt denen von ein ehrsahmen rath für und nach erlaßenen rathsbescheideren kräfftigst gehandthabt und geschützet werden.