statt- hauß
das haus negst dem rathauß soll publicatione praevia mit dem beding und vorbehalt ver- kaufft werden, daß zu vorderst von der statt die holzern feinster zu gemauret, und also und kunfftig dem ankäuffer des haußes nicht gebuhre weder glaß- oder holtzern feinster dorthin machen zu laßen.