statthauß
das haus negst dem rathauß soll publicatione praevia mit dem beding und vorbehalt verkaufft werden, daß zu vorderst von der statt die holzern feinster zu gemauret, und also und kunfftig dem ankäuffer des haußes nicht gebuhre weder glaß- oder holtzern feinster dorthin machen zu laßen.