bezahlung der fourage
fourage und rationen gelderen vermög beijgelegten schein unter die burgeren außzuzahlen, von denen außwendigen aber die gelder zu behueff der ein- quartierung einzubehalten, denen baurbahnischen gleichfals die gelder von denen gelieferten 784 bauschen strohe nach Kaijßerswerth zu bezahlen weren.