Band 30: Eintrag vom  8. Mai 1742 (Nr. 1352)

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Transkription

 

rechnung

wegen der brandtholtz rechnung ist magistratsherren schluß und meinung. daß wegen der außfuhr vom Rhein biß hirhin von der Maas 2 schilling der rechnung beijzusetzen wären. ahnbeij man wegen von der burgerschafft hergeschafften brandtholtzes einen uber- und ahnschlag machen könte.