Stadtverordneten - Versammlung beschließt, den Kommunalbedarf für das Rechnungsjahr 1929 nach Abzug des Anteils der Stadt Neuss an dem Aufkommen der Reichseinkommensteuer, der Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer durch Erhebung von
1) a) 415 % Zuschlägen zur Gewerbesteuer nach den Steuergrundbeträgen des Ertrages,
b) 1150 % Zuschlägen zu den Steuergrundbeträgen, der Lohnsumme,
2) 170 % Zuschlägen zur staatlichen Steuer vom Grundvermögen zu decken.
Bei einem umlagefähigen Soll der Gewerbesteuergrundbeträge vom Ertrage von 350 000 M und von der Lohnsumme von 35 000 M beträgt die Durchschnittsbelastung der Gewerbesteuer 481,81%.
Nach einem umlagefähigen Soll der staatlichen Grundvermögenssteuer von 309 000 M beträgt die Durchschnittsbelastung sämtlicher Realsteuern 342,98%.