schaffung einer mechanischen Leiter für die Feuerwehr. Kostendeckung soll so geregelt werden, daß in 1928 der ursprünglich vorgesehene Betrag von 10000 M zuzüglich der in 1927 ersparten 3 000 M bereitgestellt wird. Die weiteren Ratenzahlungen sollen einer besonderen Abmachung mit der Lieferfirma vorbehalten bleiben. Die Deckungsfrage bleibt späterer Beschlußfassung vorbehalten.