Band 75: Eintrag vom  13. Juni 1928 (Nr. 758)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
4. Nachkreditbewilligung.

Nach dem Runderlaß vom 10.4.1928 IV a 2941 ist die Vergütung für den nebenamtlichen Unterricht erhöht worden. Dieselbe beträgt für Neuss 3,50 M und für die Lehrenden, deren Eingangsstellen im Hauptamte zur Besoldungsgruppe A. 2b gehören 4,40 M.

Die Vergütung ist vom 1. Oktober 1927 ab zu zahlen. Hierzu sind erforderlich für 1927 3212,85 M und für 1928 weitere 9042,- M. Der erforderliche Nachkredit von insgesamt 12 254,85 M wird bewilligt. Über die Deckung soll später Beschluß gefaßt werden.