Nach dem Runderlaß vom 10.4.1928 IV a 2941 ist die Ver- gütung für den nebenamtlichen Unterricht erhöht worden. Dieselbe beträgt für Neuss 3,50 M und für die Lehrenden, deren Eingangsstellen im Hauptamte zur Besoldungsgrup- pe A. 2b gehören 4,40 M.
Die Vergütung ist vom 1. Oktober 1927 ab zu zahlen. Hierzu sind erforderlich für 1927 3212,85 M und für 1928 weitere 9042,- M. Der erforderliche Nachkredit von insgesamt 12 254,85 M wird bewilligt. Über die Deckung soll später Beschluß gefaßt wer- den.