17. Ortsstatut betr. die Unfallfürsorge für die Polizeibeamten.
Das Ortsstatut betr. die Unfallfürsorge für die Polizeibeamten der Stadt Neuss wird aufgehoben, weil das
Polizeibeamtengesetz vom 31. Juli 1927 die Unfallfürsorge der Polizeibeamten in genügender Weise regelt.