Band 75: Eintrag vom  17. April 1928 (Nr. 714)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
17. Ortsstatut betr. die Unfallfürsorge für die Polizeibeamten.

Das Ortsstatut betr. die Unfallfürsorge für die Polizeibeamten der Stadt Neuss wird aufgehoben, weil das Polizeibeamtengesetz vom 31. Juli 1927 die Unfallfürsorge der Polizeibeamten in genügender Weise regelt.