4. Ausrüstung des neuen Motorschleppers mit einem Schaumlöschapparat.
Stadtverordnetenversammlung beschließt die Ausrüstung
des neuen Motorschleppers mit einem Schaumlöschgerät zum
Kostenbetrage von 2 603,- M, die den Beschaffungskosten des
Motorschleppers hinzuzurechnen sind.