Stadtverordnetenversammlung beschließt, daß zur Deckung des Gemeindesteuerbedarfs 1927 erhoben werden: a) 170 % Zuschläge zur staatlichen Grundvermögenssteuer, b) 450 " " zu den Gewerbesteuergrundbeträgen vom Ertrage, c) 1250 " " zu den Steuergrundbeträgen von der Lohnsumme.
Bei einem umlagefähigen Soll der Gewerbesteuergrundbeträge vom Ertrage von 145 000 M und von der Lohnsumme von 23 200 M beträgt die Durchschnittsbelastung der Gewerbesteuer 560,34 %.
Nach einem umlagefähigen Soll der staatlichen Grundvermögenssteuer von 280 000 M beträgt die durchschnittliche Belastung sämtlicher Realsteuern 316,48 %.