13. Zuschuß zu den Neubaukosten des staatlichen Gymnasiums.
Stadtverordneten - Versammlung bewilligt unter Bezugnahme auf ihren Beschluß vom 27.JanuarApril 1926 einen
einmaligen städtischen Zuschuß von 40 000 M, der aus
Anleihe zu decken und mit 2% zu tilgen ist.