Band 75: Eintrag vom  5. März 1925 (Nr. 34)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
10. Festsetzung der Straßen, auf die sich

a) die Müllabfuhr im Rechnungsjahre 1925 erstrecken soll. Stadtverordnetenversammlung beschließt in Ausführung des Ortsstatuts betr. die Errichtung einer städtischen Abfuhranstalt pp. vom 25. März 1924, daß sich die Müllabfuhr im Rechnungsjahr 1925 weiterhin auf die zuletzt durch Stadtverordnetenbeschluß vom 25. März 1924 festgesetzten Straßen und Plätze erstrecken soll.

b) die städtische Straßenreinigung im Rechnungsjahre 1925 erstrecken soll Stadtverordnetenversammlung beschließt in Ausführung des § 2 des Ortsstatuts betreffend die Übernahme der Straßenreinigung auf die Stadt pp. vom 25. März 1924, daß sich die Straßenreinigung auf die durch Stadtverordnetenbeschluß vom 23. Januar 1923 festgesetzten Straßen und Plätze erstrecken soll.