Stadtverordnetenversammlung beschließt den städtischen Hypothekenfonds für Neuwohnungen in Ergänzung des Stadtverordnetenbeschlusses vom 10. März 1925 von 900 000 M auf 2 000 000 M zu erhöhen. Der Betrag soll durch Anleihemittel beschafft und mit 2 % getilgt werden.