Stadtverordnetenversammlung ist grundsätzlich mit der Eröffnung der Viehmärkte einverstanden und bewilligt die hierfür erforderlichen Instandsetzungskosten bis zur Höhe des vom Reich hierfür anerkannten Betrages. Endgültige Entscheidung über den Umfang der Instandsetzungsarbeiten und die Höhe der aufzuwendenden Kosten bleibt der Beschlußfassung durch der E