Stadtverordnetenversammlung beschließt die Orts- satzung über die Erhebung von Berufsschulbeiträgen für das Rechnungsjahr 1925. Im § 4 wird "etwa 50 %"
[Nächste Seite]durch "bis zu 50 %" ersetzt. 4. Ordnung (folgt Wortlaut) cfr. Sammelband 196 - 198