Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den noch fehlenden Kommunalbedarf für das Rechnungsjahr 1930 nach Abzug des Anteils der Stadt Neuß an dem Aufkommen der Reichseinkommen- und Bürgerschaftssteuer sowie der Umsatzsteuer durch Erhöhung der Zuschläge: a) zur Gewerbeertragssteuer nach den Grundbeträgen des Ertrages von 435 auf 445 %, b) zur staatlichen Grundvermögenssteuer von 170 auf 190 % teilweise zu decken.
Die Erhöhung wird beschlossen für das ganze Rechnungsjahr 1930.
Bei einem umlagefähigen Soll der Gewerbesteuergrundbeträge vom Ertrage von 290 000 M und von der Lohnsumme von 37 000 M beträgt die Durchschnittsbelastung bei der Gewerbesteuer 550,23 %.
Bei einem umlagefähigen Soll der staatlichen Grundvermögenssteuer von 329 500 M beträgt die Durchschnittsbelastung sämtlicher Realsteuern 369,41 %.