Band 75: Eintrag vom  27. Dezember 1930 (Nr. 1319)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
10. Nachtragsumlage.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den noch fehlenden Kommunalbedarf für das Rechnungsjahr 1930 nach Abzug des Anteils der Stadt Neuß an dem Aufkommen der Reichseinkommen- und Bürgerschaftssteuer sowie der Umsatzsteuer durch Erhöhung der Zuschläge: a) zur Gewerbeertragssteuer nach den Grundbeträgen des Ertrages von 435 auf 445 %, b) zur staatlichen Grundvermögenssteuer von 170 auf 190 % teilweise zu decken.

Die Erhöhung wird beschlossen für das ganze Rechnungsjahr 1930.

Bei einem umlagefähigen Soll der Gewerbesteuergrundbeträge vom Ertrage von 290 000 M und von der Lohnsumme von 37 000 M beträgt die Durchschnittsbelastung bei der Gewerbesteuer 550,23 %.

Bei einem umlagefähigen Soll der staatlichen Grundvermögenssteuer von 329 500 M beträgt die Durchschnittsbelastung sämtlicher Realsteuern 369,41 %.