Band 75: Eintrag vom  27. Dezember 1930 (Nr. 1319)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
10. Nachtragsumlage.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den noch feh- lenden Kommunalbedarf für das Rechnungsjahr 1930 nach Abzug des Anteils der Stadt Neuß an dem Aufkommen der Reichseinkommen- und Bürgerschaftssteuer sowie der Um- satzsteuer durch Erhöhung der Zuschläge: a) zur Gewerbeertragssteuer nach den Grundbeträgen des Er- trages von 435 auf 445 %, b) zur staatlichen Grundvermögenssteuer von 170 auf 190 % teilweise zu decken.

Die Erhöhung wird beschlossen für das ganze Rechnungs- jahr 1930.

Bei einem umlagefähigen Soll der Gewerbesteuergrundbe- träge vom Ertrage von 290 000 M und von der Lohnsumme von 37 000 M beträgt die Durchschnittsbelastung bei der Ge- werbesteuer 550,23 %.

Bei einem umlagefähigen Soll der staatlichen Grundver- mögenssteuer von 329 500 M beträgt die Durchschnittsbela- stung sämtlicher Realsteuern 369,41 %.