Stadtverordnetenversammlung beschließt eine Änderung des Ortsstatuts dahin, daß Beschlußfähigkeit der Deputation erst bei Anwesenheit von 6 Mitgliedern gegeben ist und das Geschäftsjahr künftig das Etatsjahr ist. Der unter Berücksichtigung aller Abänderungsbeschlüsse fertiggestellten Fassung des Ortsstatuts gibt Stadtverordnetenversammlung ihre Zustimmung.