Der § 3 erhält folgende Fassung:
Die Betriebsdeputation besteht aus 11 Mitgliedern, 1. dem jeweiligen Oberbürgermeister bezw. einem Beigeordne- ten als Vorsitzenden. 2. Drei Vertretern der Industrie bezw. Kaufmannschaft. 3. Zwei Vertretern des Mittelstandes. 4. Je einer Vertrauensperson der christlichenund freien Ge- werkschaften als Vertreter der Arbeiterinteressen. 5. Drei Stadtverordneten.
Die Mitglieder der Betriebsdeputation werden von der Stadtver- ordnetenversammlung gewählt und üben ihr Amt ehrenamtlich aus. Ihre Amtsdauer entspricht der Wahlperiode der Stadtverordne- tenversammlung, doch bleiben die Mitglieder bis zur Neu- wahl durch die Stadtverordnetenversammlung im Amte. § 10 wird gestrichen.