Band 75: Eintrag vom  11. Februar 1930 (Nr. 1105)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
9. Umänderung des Ortsstatuts betr. Umorganistion der städti- schen Gewerbebetriebe.

Der § 3 erhält folgende Fassung:

Die Betriebsdeputation besteht aus 11 Mitgliedern, 1. dem jeweiligen Oberbürgermeister bezw. einem Beigeordne- ten als Vorsitzenden. 2. Drei Vertretern der Industrie bezw. Kaufmannschaft. 3. Zwei Vertretern des Mittelstandes. 4. Je einer Vertrauensperson der christlichenund freien Ge- werkschaften als Vertreter der Arbeiterinteressen. 5. Drei Stadtverordneten.

Die Mitglieder der Betriebsdeputation werden von der Stadtver- ordnetenversammlung gewählt und üben ihr Amt ehrenamtlich aus. Ihre Amtsdauer entspricht der Wahlperiode der Stadtverordne- tenversammlung, doch bleiben die Mitglieder bis zur Neu- wahl durch die Stadtverordnetenversammlung im Amte. § 10 wird gestrichen.