Der § 3 erhält folgende Fassung:
Die Betriebsdeputation besteht aus 11 Mitgliedern, 1. dem jeweiligen Oberbürgermeister bezw. einem Beigeordneten als Vorsitzenden. 2. Drei Vertretern der Industrie bezw. Kaufmannschaft. 3. Zwei Vertretern des Mittelstandes. 4. Je einer Vertrauensperson der christlichenund freien Gewerkschaften als Vertreter der Arbeiterinteressen. 5. Drei Stadtverordneten.
Die Mitglieder der Betriebsdeputation werden von der Stadtverordnetenversammlung gewählt und üben ihr Amt ehrenamtlich aus. Ihre Amtsdauer entspricht der Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung, doch bleiben die Mitglieder bis zur Neuwahl durch die Stadtverordnetenversammlung im Amte. § 10 wird gestrichen.