Wirtschaftspartei erklärt, daß sie mit ihrem Antrage lediglich die Vermeidung von Härten bei der Eintreibung der Gewerbesteuer bezweckte. Stadtverordnetenversammlung faßte darauf folgende Entschließung:
Die Stadtverordnetenversammlung erwartet von der Verwaltung, daß sie angesichts der Notlage im Mittelstand auch fürderhin mit größter Rücksicht auf die wirtschaftliche Not bei den Steuereinziehungen vorgeht. Die Stadtverordnetenversammlung bittet die Verwaltung, für die HaushaltsplanBeratung 1930 Vorkehrungen zu treffen, daß die Gewerbetreibenden, die bis zu einem Betrage von 12,- M veranlagt sind, von der Gewerbesteuer befreit sind.