Wirtschaftspartei erklärt, daß sie mit ihrem Antrage lediglich die Vermeidung von Härten bei der Eintreibung der Gewerbe- steuer bezweckte. Stadtverordnetenversammlung faßte darauf folgen- de Entschließung:
Die Stadtverordnetenversammlung erwartet von der Ver- waltung, daß sie angesichts der Notlage im Mittelstand auch fürderhin mit größter Rücksicht auf die wirtschaftliche Not bei den Steuereinziehungen vorgeht. Die Stadtverordnetenver- sammlung bittet die Verwaltung, für die Haushaltsplan- Beratung 1930 Vorkehrungen zu treffen, daß die Gewerbe- treibenden, die bis zu einem Betrage von 12,- M veranlagt sind, von der Gewerbesteuer befreit sind.