Eintrag 621. April 1879 6.) Dem Neusser Reiterverein wird die städtische Wiese zum
Wettrennen auf den 3. August des Jahres überlassen, unter der
Bedingung, daß der Verein für allen etwaigen Schaden
haftbar bleibt. Auch wird dem Vereine gestattet, am besagten
Tage den Damm vom Hessenthor bis zur Feldhaus'schenBesitzungen abzusperren....