Der Vorsitzende theilt der Versammlung mit, daß die in der vorigen Sitzung stattgehabte Neuwahl eines Beigeordneten rechtlich unwirksam sei, da bei der Wahlverhandlung die Bestimmungen in §.31 der Städteord- nung nicht beachtet worden seien. Bei der demnächst stattfinden- den Neuwahl fielen in der geheimen Abstimmung 9 Stimmen auf den Stadtverordneten Herrn Kaumanns und 8 Stimmen auf den Stadtverordneten Herrn Hesemann. Da ersterer jedoch die absolute Majorität erlangt hat, ist derselbe sonach gewählt.