Auf Vorschlag des Vorsitzenden beschließt die Versammlung, die Einquartirungskosten für dieses Jahr nicht in diesem Jahre umzulegen, sondern aus den ein- gehenden Substanzgeldern zu entnehmen und mit der Communalsteuer für nächstes Jahr umzulegen . Ferner wird beschlossen, den Vergütungssatz für einen Mann mit Verpflegung auf 2 Mark und für 1 Pferd mit Ration auf 1 Mark 80 Pfennige zu normiren .