Eintrag 154. Mai 1867 In heutiger Sitzung referirte Herr Stadtverordneter
Rappenhoener über die von demselben im Auftrage der Stadt
mit dem Herrn Rheinschifffahrts-Inspector Butzke in Coblenzgenommene Rücksprache wegen
der Dimensionen, nach welchen
die vor dem Rheinthore anzulegende Eisenbahnbrücke in ihrer
lichten Breite und in ihrer lichten Höhe auszuführen sein
dürfte. Mit Rücksicht auf die von dem p Rappenhoener auf
Grund jener Rücksprache gegebenen näheren Erläuterungen,
beschließt die Versammlung, den Herrn Bürgermeister
zu autorisiren, die durch Beschluß vom 29. vorigen Monats beanspruchte
lichte Höhe von 36 Fuß nöthigenfalls auf 34 Fuß Namens
der Stadt einzuräumen, wogegen an der lichten Breite
von 40 Fuß festzuhalten sei. actum ut supra...